Kosten

Gesetzlicher Gebührenrahmen

Die Kontaktaufnahme ist kostenfrei. Jegliche Form der rechtlichen Beratung ist jedoch kostenpflichtig.

Die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit richten sich nach dem RVG und sind vom Streitwert abhängig. Dies bedeutet, dass die Anwaltskosten mit dem Wert des Streitgegenstandes steigen.

Eine Erstberatung kostet in der Regel zwischen 50 € und 190 € + Nebenkosten.

Abweichungen vom gesetzlichen Gebührenrahmen sind im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vereinbar, wobei die Vereinbarung der Schriftform bedarf. Gerne erhalten Sie auf Anfrage einen Überblick über die voraussichtlich anfallenden Kosten!

Beratungshilfe, Verfahrenskostenhilfe, Prozesskostenhilfe

Eine Vertretung im Rahmen der Beratungs- oder Prozesskostenhilfe ist möglich. Voraussetzung für die Tätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe ist, neben der Bezahlung der 15 € Selbstbeteiligung, die Vorlage eines bewilligten Beratungshilfescheins, den Sie bei den für Sie zuständigen Amtsgericht in der Rechtsantragsstelle beantragen können.
Hierfür ist es erforderlich, dass Sie dem Gericht Ihre Bedürftigkeit nachweisen, z.B. durch Vorlage eines ALG-II-Bescheides oder eines Grundsicherungsbescheides. Zusätzlich erwarten die Amtsgerichte die Vorlage des Mietvertrages und Kontoauszügen von mindestens drei Monaten. Einzelheiten können Sie bei den Amtsgerichten erfragen.

Eine Tätigkeit im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe / Prozesskostenhilfe erfolgt unter Vorlage eines ausgefüllten, mit Anlagen versehenen Verfahrenskostenhilfeformulares und der Einzahlung eines Vorschusses, der die Risiken einer etwaigen Nichtbewilligung der Prozesskostenhilfe für den Anwalt abdeckt. Die Höhe des Vorschusses wird individuell abgestimmt. Der Vorschuss wird später vom der Justizbehörde auf die Anwaltskosten angerechnet und kann daher nicht erstattet werden.

Verfahrenskosten- und Prozesskostenkostenhilfe bedeutet nicht, dass der Auftraggeber kein Kostenrisiko trägt. Die Beratung über das Kostenrisiko erfolgt im Beratungsgespräch und kann in Grundzügen in der Rubrik Formulare nachgelesen werden.

Pro Bono:

Für Bedürftige biete ich in verschiedenen öffentlichen Institutionen (Selbsthilfezentren) kostenlose Erstberatungen an. Diese dienen einer Orientierung und sollen Menschen helfen, eine anwaltliche Meinung zu Rechtsthemen ohne den notwendigen finanziellen Background einzuholen. Die kostenlose Tätigkeit beschränkt sich auf die Erstberatung.

Die kostenlose Rechtsberatung findet nicht in meinen Kanzleiräumen und auch nicht unter meinen Telefonnummern, sondern ausschließlich in den Selbsthilfezentren statt. Die Anmeldung erfolgt an folgenden Adressen:

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 Telefon: 030/85742457